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PRESSEMITTEILUNG:
02. Februar 2012
Parteispende der IDR an die CDU Düsseldorf:
SPD erwartet Prüfung durch den Bundestagspräsidenten

„Es ist zu prüfen, ob die CDU tatsächlich die Spenden der Stadttochter IDR wie behauptet „unverzüglich“ zurück überwiesen hat“, sagt Andreas Rimkus, Vorsitzender der SPD Düsseldorf. „Ich habe Hinweise erhalten, dass zwischen dem Eingang des Geldes und der Rücküberweisung mehrere Monate und ein Wahlkampf lagen. Das wäre ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, dem der Bundestagspräsident jetzt nachgehen muss.“

Das Parteiengesetz schreibt in § 25 vor, dass unzulässige Spenden unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten sind. Spenden von Unternehmen in öffentlicher Hand sind unzulässig. Wenn eine Partei eine Spende, die offensichtlich unzulässig ist, sofort zurück überweist, gilt sie als nicht angenommen und muss nicht gemeldet werden. Wenn die Rücküberweisung aber nicht sofort erfolgt, ist das Geld an den Bundestagspräsident weiter zu leiten. Im vorliegenden Fall lagen zwischen dem Spendeeingang und der Rückzahlung vermutlich mehrere Monate, so dass von „unverzüglich“ nicht mehr die Rede sein kann.

„Das wäre dann ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, dem der Bundestagspräsident nachgehen müßte“, sagt Rimkus. „Ich gehe davon aus, dass er dies tut. Auch die Hinweise, dass die CDU den Umweg über die IDR-Tochter Bünger GmbH initiiert haben soll, um doch noch in den Genuss der Spenden zu kommen, wird er untersuchen müssen. Damit hätte die CDU nämlich, eine Umgehung des Parteiengesetzes in die Wege geleitet. Ein Vorgang, der nicht unbeachtet bleiben kann und darf.“




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